Rechtsrat und Beratung von Vermietern, deren Mieter nicht vertragsgemäß die Miete zahlt

Rechtsrat und Beratung von Vermietern, deren Mieter nicht vertragsgemäß die Miete zahlt

Sie sind Vermieter oder Verwalter einer Wohnung und haben einen Mieter, der die Mieten nicht, nicht vollständig und nicht pünktlich zahlt und Sie wollen diesen Mieter nun kündigen?

Sie wollen die Sache noch nicht an einen Rechtsanwalt übergeben, gleichwohl aber unter Berücksichtigung von kompetenten anwaltlichen Hilfe die Durchsetzung Ihres Rechtes

Ich gebe Ihnen die gesuchten Antworten und Ratschläge und unterstütze Sie dabei, kostengünstig weitere Mietausfälle zu vermeiden. Und wenn dann doch eine anwaltliche Hilfe nötig wird, wird der Preis für dieses Beratungspaket auf die Anwaltsgebühr angerechnet.

Jetzt kaufen zum Festpreis: 69,00 € inkl. Umsatzsteuer


Vorschau


Widerruf

Als Verbraucher steht Ihnen ein Widerrufsrecht in dem Umfang zu, welcher sich aus der Widerrufsbelehrung ergibt. Die Widerrufsbelehrung finden Sie im Bereich Urteile & Dokumente und dort im Bereich Kanzleidokumente. Bei einer Bestellung erhalten Sie die Widerrufsbelehrung nochmals per Mail.

Die Widerrufsbelehrung hat folgenden Wortlaut:

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Wenn über dieses Widerrufsrecht vor Vertragsabschluss nicht belehrt wurde, beginnt die Frist ab dem Tag der Belehrung über dieses Widerrufsrecht.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

Anwaltskanzlei für Immobilienrecht
Herrn Rechtsanwalt Dirk Salewski
Am Krähennocken 20
58566 Kierspe
Tel: 02352 336284
Fax: 02352 335464
mail@anwaltskanzlei-immobilienrecht.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches Sie auf der Internetseite www.anwaltskanzlöei-immobilienrecht.de" im Bereich „Urteile & Dokumente“ und dort im Bereich „Kanzleidokumente finden.

Zur Wahrung der WIderrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufes

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Anwaltskanzlei für Immobilienrecht, namentlich Herr Rechtsanwalt Dirk Salewski, vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnt. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalt auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

Verpflichtungen zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Anwaltskanzlei für Immobilienrecht, namentlich Herrn Rechtsanwalt Dirk Salewski, mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.


Produktbeschreibung

Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf das Immobilienrecht spezialisiert hat, erhalten Sie von mir als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ihre Fragen kompetent beantwortet.

Das effektive Vorgehen gegen Mieter, die Ihren mietvertraglichen Pflichten nicht nachkommen, bilden einen Schwerpunkt der bundesweiten Tätigkeit der Anwaltskanzlei für Immobilienrecht.

Mit dem hier angebotenen Beratungspaket haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen

  • telefonischem Beratungsgespräch (Dauer: Bis zu 15 Minuten)
  • Musterabmahnschreiben (Vorlage) Mahnstufe 1
  • Musterabmahnschreiben (Vorlage) Mahnstufe 2
  • Musterkündigungsschreiben (Vorlage) für eine fristlose und hilfsweise ordentliche Kündigung

In diesem Beratungsangebot ist auch ein persönliches telefonisches Beratungsgespräch enthalten.

Hinweis: In diesem Beratungspaket ist nicht die Prüfung enthalten, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung vorliegen bzw. welche weiteren Kündigungsmöglichkeiten es gibt. Diese Leistung ist nur im Rahmen einer vollumfassenden Mandatierung möglich. Als Verwalter der Wohnung sollten Sie, wenn Sie den Mieter abmahnen oder kündigen, eine vom Vermieter ausgefüllte Vollmacht im Original beilegen.


Ihre Vorteile

Sie erhalten ein "Kündigungspaket", mit dem Sie bei Mietrückständen effektiv gegen nicht zahlende Mieter vorgehen können.

  • Ihre Fragen werden geklärt
  • Sie können Ihre Rechte besser wahrnehmen und optimal vertreten
  • Schriftliche Handlungsempfehlung für die Eigentümerversammlung
  • Widerrufsrecht
  • kostenlose Servicehotline 0800 7246666

Von Ihnen benötigte Unterlagen

Für diesen Rechtsprodukt werden von Ihnen keine Unterlagen bzw. Angaben benötigt. Kaufbutton

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Noch Fragen zum Produkt?

Sollten Sie zu diesem Produkt selbst noch Fragen haben, rufen Sie bitte an. Unter der für Sie kostenfreien Servicenummer 0800 7246666 steht Ihnen die Anwaltskanzlei für Immobilienrecht sehr gerne zur Verfügung.


Zahlungsmodalitäten

Sie erhalten über den Festpreis eine Rechnung, welche vor Erbringung der Rechtsberatung auf das in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto vorab zu überweisen ist.

Bei einer anschließenden weitergehenden Mandatierung im Immobilienrecht binnen eines Jahres ab Erhalt des Rechtsrates wird der Festpreis für dieses Rechtsprodukt auf die dann anfallende außergerichtlichen Gebühr in voller Höhe angerechnet.

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