Kanzlei

Vorstellung Kanzlei

Mehr als 15 Jahre Erfahrung im Immobilienrecht und Kanzleiabläufe, die an die hohen Anforderungen des Immobilienrechtes und Ihre Ansprüche angepasst sind, zeichnet die Anwaltskanzlei für Immobilienrecht aus.

Der laufende Besuch des Kanzleiinhabers von Fort- und Weiterbildungen, mehr als nach den Vorschriften notwendig, sowie die stände Investition in die technische und auch innovative Infrastruktur schaffen die Grundlage für eine fortschrittliche Kanzlei, auf die Sie zählen können.

Ihr Vorteil: Alle Mandate und Fälle im Immobilienbereich werden mit einer hochgradigen Spezialisierung bearbeitet, die von Mandanten, Gerichten und sogar von Gegenseiten lobende Anerkennung erfährt.

Das Verhältnis zwischen Ihnen und mir ist geprägt durch eine hohe fachliche Kompetenz, Engagement, eine gute Erreichbarkeit sowie Offenheit zwischen uns. Mir können Sie vertrauen!

Es werden die für Sie stets besten Lösungen gefunden und der strategisch sinnvollste Weg mit Ihnen abgestimmt. Neben der juristischen Lösung gehört selbstverständlich auch die Berücksichtigung wirtschaftlicher und pragmatischer Gesichtspunkte dazu. Ich setzte mich für Sie ein!

Möglichst ohne Gerichtsverfahren, aber wenn eines notwendig sein sollte, dieses durch eine effektive Prozessführung so zu führen, dass wir optimal zu unserem Ziel hinarbeiten: Ihrem Erfolg.


Vorstellung Kanzleigründer

Seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt bin ich im Immobilienbereich tätig und verfüge durch meine frühere Tätigkeit für ein Immobilienunternehmen zudem über zahlreiche brancheninterne Kenntnisse.

Aufgrund entsprechender Zusatzausbildung und nachgewiesener rechtlicher und praktischer Erfahrung und Fortbildungen bin ich berechtigt, die Zusatzbezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht zu führen.


Wesentlicher Ablauf der Fallbearbeitung

Die Standardisierung von wiederkehrenden Vorgängen sichert Ihnen eine stets hohe Bearbeitungsqualität. Und weil nichts dem Zufall überlassen bleibt, wird auch nichts vergessen und der Sachbearbeiter hat mehr Zeit für die Bearbeitung Ihres Mandates und den konkreten Herausforderungen des einzelnen Falles.


Leistungsvergütung

Die Vergütung der Tätigkeit richtet sich nach dem im Deutschland geltenden Gebührensystem.

Soweit nichts anderes zwischen Ihnen und der Anwaltskanzlei für Immobilienrecht vereinbart ist, bestimmt sich die Leistungsvergütung nach dem jeweils gültigen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei im Zivil- und Verwaltungsrecht sich die jeweils anfallenden Gebühren nach dem Gegenstandswert berechnen.

Das Gebührenrecht läßt aber auch bestimmte flexible Abrechnungsparameter und Abrechnungsvereinbarungen zu, wobei in gerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen. Innerhalb dieser gesetzlichen Möglichkeiten sind daher zwischen uns und Ihren Interessen angepasste Vergütungsvereinbarungen denkbar.

Grundsätzlich in jedem Fall kann zudem auch eine Ratenzahlung betreffend der Gebühren vereinbart werden. Sprechen Sie mich hierzu Bitte einfach an.

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