Rechtsrat und Beratung vor oder nach einer Eigentümerversammlung

Rechtsrat und Beratung vor oder nach einer Eigentümerversammlung

  • Sie möchten, dass bestimmte Themen in der nächsten Eigentümerversammlung behandelt werden bzw.
  • Sie möchten, dass es in der nächsten Eigentümerversammlung bestimmte Beschlussfassungen gibt bzw.
  • Sie wünschen Rat und Hilfe vor der nächsten Eigentümerversammlung bzw.
  • Sie wünschen Rat und Hilfe nach der Eigentümervsammlung (ACHTUNG! Anfechtungsfrist beachten: 1 Monat ab der Eigentümerversammlung! Auf die Versendung des Protokolls der Eigentümerversammlung kommt es nicht an.

Ich gebe Ihnen die gesuchten Antworten und Rat und Hilfe.

Jetzt kaufen zum Festpreis: 190,00 € inkl. Umsatzsteuer


Widerruf

Als Verbraucher steht Ihnen ein Widerrufsrecht in dem Umfang zu, welcher sich aus der Widerrufsbelehrung ergibt. Die Widerrufsbelehrung finden Sie im Bereich Urteile & Dokumente und dort im Bereich Kanzleidokumente. Bei einer Bestellung erhalten Sie die Widerrufsbelehrung nochmals per Mail.

Die Widerrufsbelehrung hat folgenden Wortlaut:

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Wenn über dieses Widerrufsrecht vor Vertragsabschluss nicht belehrt wurde, beginnt die Frist ab dem Tag der Belehrung über dieses Widerrufsrecht.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie die

Anwaltskanzlei für Immobilienrecht
Herrn Rechtsanwalt Dirk Salewski
Am Krähennocken 20
58566 Kierspe
Tel: 02352 336284
Fax: 02352 335464
mail@anwaltskanzlei-immobilienrecht.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, ein Telefax oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, welches Sie auf der Internetseite www.anwaltskanzlöei-immobilienrecht.de" im Bereich „Urteile & Dokumente“ und dort im Bereich „Kanzleidokumente finden.

Zur Wahrung der WIderrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechtes vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufes

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.

Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass die Anwaltskanzlei für Immobilienrecht, namentlich Herr Rechtsanwalt Dirk Salewski, vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnt. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalt auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat, nachdem der Verbraucher 1. ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt und 2. seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

Verpflichtungen zur Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Anwaltskanzlei für Immobilienrecht, namentlich Herrn Rechtsanwalt Dirk Salewski, mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.


Produktbeschreibung

Als bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei, die sich auf das Immobilienrecht spezialisiert hat, erhalten Sie von mir als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Ihre Fragen kompetent beantwortet.

Mit dem hier angebotenen Beratungspaket haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen

  • telefonischem Beratungsgespräch (Dauer: Bis zu 1 Stunde)
  • Beantwortung Ihrer Fragen (schriftlich für bis zu 10 Fragen)
  • Hilfestellung zum Verhalten
  • Musterformulierungen (Schreibvorlagen, Beschlussanträge etc.)
  • strategische Tipps

In diesem Beratungsangebot ist auch ein persönliches telefonisches Beratungsgespräch enthalten. Dabei können Sie die Nutzung dieses Paktes frei bestimmen. So können Sie sich vor- und nach der Eigentümerversammlung beraten lassen. Sie erhalten als ein "Rundum"-Paket um die Eigentümerversammlung.


Ihre Vorteile

Die Eigentümerversammlung ist das das Beschlussgremium der Eigentümergemeinschaft. Hier gilt es, sich als Wohnungseigentümer auszukennen und seine Reche und Pflichten genau zu kennen. Damit Sie Ihre Rechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft optimal wahrnehmen und vertreten können, helfe ich Ihnen gerne effektiv weiter und stelle Ihnen konkrete Arbeitshilfen zur Verfügung.

Sie erhalten mit diesem Beratungspaket von mir kompetente Antworten und Hilfestellungen, um Ihr gutes Recht effektiv durchzusetzen.

  • Ihre Fragen werden geklärt
  • Sie können Ihre Rechte besser wahrnehmen und optimal vertreten
  • Schriftliche Handlungsempfehlung für die Eigentümerversammlung
  • Widerrufsrecht
  • kostenlose Servicehotline 0800 7246666

Von Ihnen benötigte Unterlagen

Für dieses Beratungspaket werden von Ihnen im Laufe der Bearbeitung folgende Unterlagen bzw. Angaben benötigt:

  • Übersendung der Teilungserklärung
  • Übersendung Ihrer Fragen

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Noch Fragen zum Produkt?

Sollten Sie zu diesem Produkt selbst noch Fragen haben, rufen Sie bitte an. Unter der für Sie kostenfreien Servicenummer 0800 7246666 steht Ihnen die Anwaltskanzlei für Immobilienrecht sehr gerne zur Verfügung.


Zahlungsmodalitäten

Sie erhalten über den Festpreis eine Rechnung, welche vor Erbringung der Rechtsberatung auf das in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto vorab zu überweisen ist.

Bei einer anschließenden weitergehenden Mandatierung im Immobilienrecht binnen eines Jahres ab Erhalt des Rechtsrates wird der Festpreis für dieses Rechtsprodukt auf die dann anfallende außergerichtlichen Gebühr in voller Höhe angerechnet.

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